BGBl. II Nr. 245/2020
BGBl. II Nr. 245/2020
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2016 (BGBl. II Nr. 245/2020)
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2016
StF: BGBl. II Nr. 245/2020
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 47 Abs. 5 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 19/2020 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet: