Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 210/1949

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 210/1949

Bundesverfassungsgesetz vom 14. Juli 1949 über die Geltendmachung entzogener, nicht erfüllter oder verlorengegangener Ansprüche aus Dienstverhältnissen von Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft. (BGBl. Nr. 210/1949)

Langtitel

Bundesverfassungsgesetz vom 14. Juli 1949 über die Geltendmachung entzogener, nicht erfüllter oder verlorengegangener Ansprüche aus Dienstverhältnissen von Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft.
BGBl. Nr. 210/1949

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1.

Die Bestimmungen des Siebenten Rückstellungsgesetzes vom 14. Juli 1949, B.G.Bl. Nr. 207, und des Dritten Rückgabegesetzes vom 14. Juli 1949, B.G.Bl. Nr. 208, sind auf Dienstverhältnisse von Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft anzuwenden.

§ 2.

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht