BGBl. Nr. 51/1986
BGBl. Nr. 51/1986
Übersetzung (BGBl. Nr. 51/1986)
Langtitel
(Übersetzung)
SECHZEHNTE NIEDERSCHRIFT (PROCES-VERBAL) BETREFFEND DIE VERLÄNGERUNG DER DEKLARATION ÜBER DEN VORLÄUFIGEN BEITRITT TUNESIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 51/1986 (NR: GP XVI RV 633 AB 725 S. 107. BR: AB 3027 S. 468. )
Präambel/Promulgationsklausel
Die Vertragsparteien der Deklaration vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als „die Deklaration” bzw. als „das Allgemeine Abkommen” bezeichnet),
IN ANWENDUNG der Ziffer 6 der Deklaration, KOMMEN ÜBEREIN wie folgt:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. Jänner 1986 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Ziffer 2 für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.