BGBl. Nr. 40/1981
BGBl. Nr. 40/1981
Übersetzung (BGBl. Nr. 40/1981)
Langtitel
(Übersetzung)
ZWÖLFTE NIEDERSCHRIFT (PROCES-VERBAL) BETREFFEND DIE VERLÄNGERUNG DER DEKLARATION ÜBER DEN VORLÄUFIGEN BEITRITT TUNESIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 40/1981 (NR: GP XV RV 319 AB 447 S. 45. BR: AB 2200 S. 401. )
Präambel/Promulgationsklausel
Die Vertragsparteien der Deklaration vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als „die Deklaration“ bzw. als „das Allgemeine Abkommen“ bezeichnet),
IN ANWENDUNG der Ziffer 6 der Deklaration,
KOMMEN ÜBEREIN wie folgt:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. November 1980 hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Z 2 für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.