Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 636/1974

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 636/1974

Übersetzung (BGBl. Nr. 636/1974)

Langtitel

(Übersetzung)
NEUNTE NIEDERSCHRIFT (PROCES-VERBAL) BETREFFEND DIE VERLÄNGERUNG DER DEKLARATION ÜBER DEN VORLÄUFIGEN BEITRITT TUNESIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 636/1974 (NR: GP XIII RV 1113 AB 1184 S. 111. BR: S. 334. )

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vertragsparteien der Deklaration vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als „die Deklaration“ bzw. als „das Allgemeine Abkommen“ bezeichnet),
IN ANWENDUNG der Ziffer 6 der Deklaration,
KOMMEN ÜBEREIN wie folgt:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. September 1974 beim GATT-Sekretariat hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Ziffer 2 für Österreich im Verhältnis zu Tunesien am 24. September 1974 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
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