Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 4/2012

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 4/2012

UNWTO (BGBl. II Nr. 4/2012)

Langtitel

Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Fahne, das Emblem, den Namen und die Abkürzung der Welttourismusorganisation (UNWTO)
StF: BGBl. II Nr. 4/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass die Fahne, das Emblem, der Name und die Abkürzung der Welttourismusorganisation (UNWTO), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
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