Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 55/2011

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 55/2011

Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Fahne und ein Wappen der Aserbaidschanischen Republik (BGBl. II Nr. 55/2011)

Langtitel

Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Fahne und ein Wappen der Aserbaidschanischen Republik
StF: BGBl. II Nr. 55/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die Fahne und ein Wappen der Aserbaidschanischen Republik Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht