BGBl. Nr. 689/1996
BGBl. Nr. 689/1996
Europäisches Patentübereinkommen (BGBl. Nr. 689/1996)
Langtitel
Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)
BGBl. Nr. 689/1996
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird verordnet:
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 14. Juni 1996 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) ( BGBl. Nr. 350/1979 , zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 603/1995 ) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8–10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.