Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 483/1994

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 483/1994

Europäisches Patentübereinkommen (BGBl. Nr. 483/1994)

Langtitel

Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird verordnet:
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 9. Dezember 1993 zur Änderung der Regel 102 Absatz l der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) ( BGBl. Nr. 350/1979 , zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 549/1992 ) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im österreichischen Patentamt (Wien l, Kohlmarkt 8 — 10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.
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