BGBl. Nr. 607/1991
BGBl. Nr. 607/1991
Europäisches Patentübereinkommen (BGBl. Nr. 607/1991)
Langtitel
Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung der Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)
BGBl. Nr. 607/1991
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird verordnet:
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 5. Juli 1991 zur Änderung der Regeln 2 und 101 der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) ( BGBl. Nr. 350/1979 , zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 486/1991 ) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8 — 10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.