Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 37/1990

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 37/1990

Europäisches Patentübereinkommen (BGBl. Nr. 37/1990)

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers vom 9. Jänner 1990 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)
StF: BGBl. Nr. 37/1990
Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) ( BGBl. Nr. 350/1979 , letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 583/1986 ) hinterlegt: Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: Dänemark 30. Oktober 1989 Liechtenstein 21. Jänner 1980 Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde hat Dänemark auf Grund des Art. 168 des Übereinkommens erklärt, daß dieses Übereinkommen, diese Ordnung und diese Protokolle auf die Färöer Inseln und Grönland keine Anwendung finden.
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