BGBl. II Nr. 355/2024
BGBl. II Nr. 355/2024
Kundmachung des Bundeskanzlers über das erweiterte teilweise Vorliegen von technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des digitalen Dokumentennachweises in der zentralen Zulassungsevidenz (BGBl. II Nr. 355/2024)
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzlers über das erweiterte teilweise Vorliegen von technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des digitalen Dokumentennachweises in der zentralen Zulassungsevidenz
StF: BGBl. II Nr. 355/2024
Gemäß § 135 Abs. 39a des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG 1967), BGBl. Nr. 267/1967 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 116/2024 , wird das Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des digitalen Dokumentennachweises in der zentralen Zulassungsevidenz im Hinblick auf die in § 102e Abs. 3 KFG 1967 vorgesehene Möglichkeit, die Nutzung der Zulassungsscheindaten natürlicher Personen auch dritten natürlichen Personen zur Verfügung zu stellen, ab 17. Dezember 2024 kundgemacht.