Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. I Nr. 37/2016

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. I Nr. 37/2016

Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (BGBl. I Nr. 37/2016)

Langtitel

Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird
StF: BGBl. I Nr. 37/2016 (NR: GP XXV RV 1108 AB 1121 S. 128.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1.

Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt: Unentgeltliche Übereignung von 15 Stück Nachtsichtferngläsern 87 (NSFG-87) im Wert von insgesamt 27.300 Euro an die Republik Mazedonien.

§ 2.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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