BGBl. II Nr. 416/2015
BGBl. II Nr. 416/2015
Verordnung der Bundesministerin für Familien und Jugend über den Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger und Kosten nachträglicher Anpassungen sowie Investitionen technischer Natur nach § 38 Abs. 3 und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz (BGBl. II Nr. 416/2015)
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Familien und Jugend über den Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger und Kosten nachträglicher Anpassungen sowie Investitionen technischer Natur nach § 38 Abs. 3 und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz
StF: BGBl. II Nr. 416/2015
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 38 Abs. 3 und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001 , zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2014 , wird verordnet:
Der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wird der erforderliche, einmalige und nachgewiesene Aufwand für die nachträglichen Anpassungen auf Grund der mit BGBl. I Nr. 117/2013 durchgeführten Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, BGBl. I Nr. 103/2001 , idF BGBl. I Nr. 35/2014 , ersetzt. Dieser Betrag wird mit EUR 14.039,12, fällig im Dezember 2015, festgesetzt.