BGBl. Nr. 250/1985
BGBl. Nr. 250/1985
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Portugiesischen Republik über wirtschaftliche Zusammenarbeit in Drittländern (BGBl. Nr. 250/1985)
Langtitel
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Portugiesischen Republik über wirtschaftliche Zusammenarbeit in Drittländern
StF: BGBl. Nr. 250/1985
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Portugiesischen Republik,
in dem Wunsch, die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Dritten Welt zu entwickeln und zu erleichtern, und im Bewußtsein der gegenseitigen Vorteile einer solchen Zusammenarbeit, welche zur Vertiefung der freundschaftlichen Bande zwischen ihren Völkern beitragen wird,
haben folgendes vereinbart:
1. den politischen Willen beider Seiten zu bestätigen, in den Entwicklungsländern gemeinsame wirtschaftliche Aktivitäten von gegenseitigem Interesse durchzuführen, 2. alle Anstrengungen zu unternehmen, den Kontakt zwischen Gesellschaften beider Länder, welche an wirtschaftlichen Aktivitäten in den vorrangigen Sektoren in diesen Drittländern interessiert sind, zu fördern, 3. neueste Informationen über Projekte auszutauschen, welche diese Drittländer im Dreiecksverkehr verwirklicht sehen möchten, 4. Informationen betreffend Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe auszutauschen, und 5. alle Kontakte im Rahmen dieses Protokolls auf diplomatischem Wege vorzunehmen. Das vorliegende Protokoll tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Gegeben zu Lissabon am 23. April 1985 in zwei Urschriften in deutscher und portugiesischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise verbindlich sind.