Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 259/2020

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 259/2020

Allgemeine Bekanntmachung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst (BGBl. II Nr. 259/2020)

Langtitel

Allgemeine Bekanntmachung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
StF: BGBl. II Nr. 259/2020

§ 1.

Bestimmte Wehrpflichtige, die auf Grund meiner Verfügung vom 6. April 2020, BGBl. II Nr. 131/2020 , zum Einsatzpräsenzdienst einberufen wurden, werden nach § 28 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2019 , mit Ablauf des 12. Juni 2020 aus diesem Präsenzdienst entlassen.

§ 2.

Die Entlassung nach § 1 betrifft jene Wehrpflichtigen, die zu diesem Zeitpunkt in folgenden strukturierten Einheiten eingeteilt sind: 1. 3. Jägerkompanie des Jägerbataillons VORARLBERG, 2. 3. Jägerkompanie des Jägerbataillons SALZBURG, 3. 1. Jägerkompanie des Jägerbataillons OBERÖSTERREICH, 4. 1. Jägerkompanie des Jägerbataillons NIEDERÖSTERREICH, 5. Jägerkompanie TULLN und 6. Jägerkompanie KORNEUBURG.

§ 3.

Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.
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