Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 412/1980

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 412/1980

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 25. August 1980 betreffend die Bezeichnungen, die Abkürzungen der Bezeichnungen und das Emblem des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (BGBl. Nr. 412/1980)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 25. August 1980 betreffend die Bezeichnungen, die Abkürzungen der Bezeichnungen und das Emblem des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung
StF: BGBl. Nr. 412/1980
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung in vier Sprachen, die Abkürzungen der Bezeichnungen in drei Sprachen sowie dessen Emblem von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind. Anlage
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