Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 347/1980

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 347/1980

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Juni 1980 betreffend die Bezeichnungen, die Abkürzungen der Bezeichnungen und das Emblem der Europäischen Atomgemeinschaft (BGBl. Nr. 347/1980)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Juni 1980 betreffend die Bezeichnungen, die Abkürzungen der Bezeichnungen und das Emblem der Europäischen Atomgemeinschaft
StF: BGBl. Nr. 347/1980
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Europäischen Atomgemeinschaft in sieben Sprachen, sowie deren Emblem in zwei Ausführungsformen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind. Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 7. April 1970, BGBl. Nr. 147, betreffend Zeichen der Europäischen Atomgemeinschaft ihre Wirksamkeit. Anlage
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