Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 534/1977

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 534/1977

CEPT (BGBl. Nr. 534/1977)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 17. Oktober 1977 betreffend die Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem der „Europäischen Konferenz der Post- und Fernmeldeverwaltungen“ (CEPT)
StF: BGBl. Nr. 534/1977 idF BGBl. Nr. 168/1979 (DFB)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführte Bezeichnung in französischer Sprache, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem der „Europäischen Konferenz der Post- und Fernmeldeverwaltungen“ (CEPT) von der Registrierung als Marke ausgeschlossen sind. Anlage
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht