Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 153/2004

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 153/2004

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das neugestaltete Emblem der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (BGBl. II Nr. 153/2004)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das neugestaltete Emblem der Europäischen Stiftung für Berufsbildung
StF: BGBl. II Nr. 153/2004
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001 , wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass das neugestaltete Emblem der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.
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