BGBl. Nr. 662/1978
BGBl. Nr. 662/1978
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 23. Dezember 1978 über die Einbeziehung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger in die gesetzliche Sozialversicherung (BGBl. Nr. 662/1978)
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 23. Dezember 1978 über die Einbeziehung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger in die gesetzliche Sozialversicherung
StF: BGBl. Nr. 662/1978
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 2 Abs. 2 und 21 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, BGBl. Nr. 624/1978 , wird verordnet:
§ 1. Personenkreis
Auf Antrag der Österreichischen Ärztekammer, der Österreichischen Apothekerkammer und der Österreichischen Patentanwaltskammer werden folgende Personengruppen in die Pflichtversicherung einbezogen: 1. die ordentlichen Kammerangehörigen der Ärztekammern, sofern sie freiberuflich tätig sind; 2. die Mitglieder der Österreichischen Apothekerkammer in der Abteilung für selbständige Apotheker; 3. die Mitglieder der Österreichischen Patentanwaltskammer.
§ 2. Umfang der Pflichtversicherung
Die Pflichtversicherung der im § 1 Z. 1 genannten Personengruppe erstreckt sich auf die Unfall- und Pensionsversicherung, die Pflichtversicherung der im § 1 Z. 2 und 3 genannten Personengruppen erstreckt sich auf die Pensionsversicherung.
§ 3. Wirksamkeitsbeginn
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1979 in Kraft.