Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 125/1989

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 125/1989

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 31. Jänner 1989 betreffend die Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem des „Office international de la vigne et du vin“ (BGBl. Nr. 125/1989)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 31. Jänner 1989 betreffend die Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem des „Office international de la vigne et du vin“
StF: BGBl. Nr. 125/1989
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführte Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem des „Office international de la vigne et du vin“ von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind. Anlage
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