Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 157/1980

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 157/1980

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 19. März 1980 betreffend die Bezeichnungen und die Abkürzungen der Bezeichnungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (BGBl. Nr. 157/1980)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 19. März 1980 betreffend die Bezeichnungen und die Abkürzungen der Bezeichnungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
StF: BGBl. Nr. 157/1980
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in sieben Sprachen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind. Anlage
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht