Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 923/1993

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 923/1993

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der S 16 Arlberg Schnellstraße – Halbanschlußstelle Dalaas/West im Bereich der Gemeinden Dalaas und Innerbraz (BGBl. Nr. 923/1993)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der S 16 Arlberg Schnellstraße – Halbanschlußstelle Dalaas/West im Bereich der Gemeinden Dalaas und Innerbraz
StF: BGBl. Nr. 923/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 420/1992 wird verordnet:
Die Halbanschlußstelle Dalaas/West der S 16 Arlberg Schnellstraße wird im Bereich der Gemeinden Dalaas und Innerbraz wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Halbanschlußstelle liegt bei km 43,270 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampe die Verbindung zur Landesstraße L 97 Klostertaler Straße her. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßenrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei den Gemeinden Dalaas und Innerbraz aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BS-9315/10 im Maßstab 1:1000) zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
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