BGBl. Nr. 13/1987
BGBl. Nr. 13/1987
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 7. Jänner 1987 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Velden/West (Vollausbau) im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörthersee (BGBl. Nr. 13/1987)
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 7. Jänner 1987 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Velden/West (Vollausbau) im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörthersee
StF: BGBl. Nr. 13/1987
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:
Die Anschlußstelle Velden/West der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörthersee wie folgt bestimmt: Die neu herzustellenden Rampen zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle zu einem Vollanschluß liegen einschließlich des geringfügigen Umbaues einer bereits bestehenden Rampe zwischen km 345,860 und km 346,625 der bestehenden A 2 Süd Autobahn und binden in die bereits bestehende Zu- und Abfahrtsstraße zur B 83 Kärntner Straße ein. Im einzelnen ist der Verlauf dieser Rampen einschließlich der bestehenden Zu- und Abfahrtsstraßen der Anschlußstelle Velden/West aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Velden am Wörthersee aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. AB 35 214 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenteile Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.