Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. I Nr. 157/2001

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. I Nr. 157/2001

Bundesgesetz betreffend die Belastung öffentlichen Wassergutes mit Fischereirechten (BGBl. I Nr. 157/2001)

Langtitel

Bundesgesetz betreffend die Belastung öffentlichen Wassergutes mit Fischereirechten
StF: BGBl. I Nr. 157/2001 (NR: GP XXI RV 879 AB 921 S. 87. )

§ 1.

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, das Bestehen von offenkundigen Fischereirechten an den Gewässern des öffentlichen Wassergutes (§ 4 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, idF BGBl. Nr. 252/1990 ) durch Ausstellung einer gebührenfreien Urkunde gemäß § 33 des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 39, in jenen Fällen zu bestätigen, in denen die Ausübung des Fischereirechtes über 20 Jahre insbesondere durch Eintragung der/des Fischereiberechtigten oder ihrer/seiner Rechtsvorgänger in den Fischereikataster (das Fischereibuch) belegt ist.

§ 2.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betraut.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht