Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 56/1951

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 56/1951

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. Februar 1951 über den Beitritt der Republik Österreich zur „Technischen Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1938“. (BGBl. Nr. 56/1951)

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. Februar 1951 über den Beitritt der Republik Österreich zur „Technischen Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1938“.
StF: BGBl. Nr. 56/1951
Die Republik Österreich ist der „Technischen Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1938“ beigetreten. Die österreichische Beitrittsurkunde ist am 2. Oktober 1950 vom Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Betriebe unterfertigt und hierauf bei der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hinterlegt worden. Als Tag der Wirksamkeit des österreichischen Beitrittes wurde von der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft den Vertragsstaaten der „Technischen Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1938“ der 2. Oktober 1950 bekanntgegeben. Die „Technische Einheit im Eisenbahnwesen – Fassung 1938“ ersetzt die im RGBl. Nr. 150/1914 kundgemachte „Technische Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1913“.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht