Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 552/1975

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 552/1975

Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 21. Oktober 1975 über die Ausstattung und die Art des Tragens der Verwundetenmedaille (BGBl. Nr. 552/1975)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 21. Oktober 1975 über die Ausstattung und die Art des Tragens der Verwundetenmedaille
StF: BGBl. Nr. 552/1975

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 11. Juni 1975, BGBl. Nr. 371, über die Verwundetenmedaille wird verordnet:

§ 1.

Die Verwundetenmedaille ist nach der in der Anlage enthaltenen Beschreibung zu gestalten.

§ 2.

Die Verwundetenmedaille ist am dreieckig gefalteten Band an der linken Brustseite zu tragen. Das Tragen von Ordensspangen zur Uniform und das Tragen der Dekoration in bildgetreuem verkleinertem Maßstab (Miniatur) sowie das Tragen des Bandes in Form von Rosetten oder schmalen Leisten zur Zivilkleidung ist gestattet.

§ 3.

Das Bundesministerium für Inneres hat ein Verzeichnis über die Verleihung von Verwundetenmedaillen zu führen. Anlage

BESCHREIBUNG DER VERWUNDETENMEDAILLE

1 Verwundetenmedaille erster Klasse a) Kleinod: Kreisrund, vergoldet, Durchmesser 40 mm. Die Vorderseite zeigt, verteilt auf die gesamte Fläche, zwei nach links und zwei nach rechts geneigte zusammenhängede Lorbeerblätter samt Beeren, wobei das untere rechte Lorbeerblatt eine Bruchstelle aufweist. Entlang des Randes der unteren Hälfte zeigt es die Aufschrift „IM DIENSTE VERLETZT“. Die Rückseite des Kleinods zeigt den Adler des Österreichischen Staatswappens. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine vergoldete Öse hergestellt. b) Band: Feldgrün, 45 mm breit, dreieckig gefaltet, beiderseits mit einem je 5 mm breiten, blutroten Randstreifen versehen. Im Falle einer wiederholten Verleihung der Verwundetenmedaille derselben Klasse ist die Zahl der Medaillen auf dem Band der jeweils zuletzt verliehenen Medaille durch die entsprechende Zahl 2 mm breiter, blutroter Mittelstreifen ersichtlich zu machen, wobei mehr als vier Medaillen durch fünf Mittelstreifen zu kennzeichnen sind. 2 Verwundetenmedaille zweiter Klasse a) Kleinod: Kreisrund, versilbert, Durchmesser 40 mm. Die Vorderseite zeigt, verteilt auf die gesamte Fläche, zwei nach links und zwei nach rechts geneigte zusammenhängende Lorbeerblätter samt Beeren, wobei das untere rechte Lorbeerblatt eine Bruchstelle aufweist. Entlang des Randes der unteren Hälfte zeigt es die Aufschrift „IM DIENSTE VERLETZT“. Die Rückseite des Kleinods zeigt den Adler des Österreichischen Staatswappens. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine versilberte Öse hergestellt. b) Band: Feldgrün, 45 mm breit, dreieckig gefaltet, beiderseits mit einem je 5 mm breiten, blutroten Randstreifen versehen. Im Falle einer wiederholten Verleihung der Verwundetenmedaille derselben Klasse ist die Zahl der Medaillen auf dem Band der jeweils zuletzt verliehenen Medaille durch die entsprechende Zahl 2 mm breiter, blutroter Mittelstreifen ersichtlich zu machen, wobei mehr als vier Medaillen durch fünf Mittelstreifen zu kennzeichnen sind.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht