BGBl. II Nr. 72/2024
BGBl. II Nr. 72/2024
Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages (BGBl. II Nr. 72/2024)
Langtitel
Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
StF: BGBl. II Nr. 72/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung – EuWO, BGBl. Nr. 117/1996 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I. Nr. 130/2023, wird verordnet:
§ 1.
Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
§ 2.
Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Juni 2024 festgesetzt.
§ 3.
Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt.