Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 72/2024

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 72/2024

Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages (BGBl. II Nr. 72/2024)

Langtitel

Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
StF: BGBl. II Nr. 72/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung – EuWO, BGBl. Nr. 117/1996 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I. Nr. 130/2023, wird verordnet:

§ 1.

Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.

§ 2.

Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Juni 2024 festgesetzt.

§ 3.

Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt.
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