Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 184/1982

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 184/1982

Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 5. April 1982 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 20 Schilling „250. Geburtstag von Joseph Haydn“ (BGBl. Nr. 184/1982)

Beachte für folgende Bestimmung

Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 5. April 1982 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 20 Schilling „250. Geburtstag von Joseph Haydn“
StF: BGBl. Nr. 184/1982

Änderung

BGBl. Nr. 597/1988 (BG) (NR: GP XVII IA 192/A AB 724 S. 76. BR: 3572 AB 3579 S. 507. )

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 118/1980 wird verordnet:
Beachte für folgende Bestimmung Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .

§ 1.

Aus Anlaß der 250. Wiederkehr des Geburtstages von Joseph Haydn werden ab dem 27. April 1982 Scheidemünzen zu 20 Schilling ausgegeben. Beachte für folgende Bestimmung Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .

§ 2.

Die Münzen sind aus einer Legierung von 920 Tausendteilen Kupfer, 60 Tausendteilen Aluminium und 20 Tausendteilen Nickel herzustellen. Der Durchmesser der Münze hat 27,7 mm, ihr Stückgewicht 8 g zu betragen. Beachte für folgende Bestimmung Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .

§ 3.

Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite der Münze hat in einem quadratischen Feld mit stumpfen Ecken auf vertieftem blanken Grund die Zahl „20“ und darunter das Wort „Schilling“ sowie das Prägejahr „1982“ mit in der Mitte der Jahreszahl angeordnetem Bindenschild zu zeigen. Die Umschrift hat „Republik Österreich“ zu lauten.
(2) Die andere Seite der Münze hat das Kopfbild von Joseph Haydn mit den Jahreszahlen „1732“ und „1982“ sowie die Inschrift „Joseph Haydn“ zu zeigen.
(3) Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat 19 Punkte aufzuweisen.
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