BGBl. Nr. 628/1976
BGBl. Nr. 628/1976
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 4. November 1976 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „175. Geburtstag von Johann Nestroy“ (BGBl. Nr. 628/1976)
Beachte für folgende Bestimmung
Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 4. November 1976 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „175. Geburtstag von Johann Nestroy“
StF: BGBl. Nr. 628/1976
Änderung
BGBl. Nr. 597/1988 (BG) (NR: GP XVII IA 192/A AB 724 S. 76. BR: 3572 AB 3579 S. 507. )
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 115/1973 und Nr. 773/1974 wird verordnet:
Beachte für folgende Bestimmung Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .
§ 1.
Anläßlich der 175. Wiederkehr des Geburtstages von Johann Nestroy werden ab dem 7. Dezember 1976 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben. Beachte für folgende Bestimmung Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .
§ 2.
Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 36 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen. Beachte für folgende Bestimmung Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .
§ 3.
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend: 1. Die eine Seite hat das Kopfbild und die Umschrift „Johann Nestroy 1801-1862“ sowie die Jahreszahl 1976 zu tragen. 2. Die andere Seite hat in der Mitte das Staatswappen, darüber die Zahl „100“ und darunter das Wort „Schilling“ sowie in kreisförmiger Umrahmung die Worte „Republik Österreich“ zu tragen. 3. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ zu tragen.