Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 332/1930

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 332/1930

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 24. November 1930 über die Ratifikation der internationalen Vereinbarungen vom 11. Juni 1928, betreffend die Ausfuhr von Häuten und Fellen und betreffend die Ausfuhr von Knochen, durch Norwegen (BGBl. Nr. 332/1930)

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 24. November 1930 über die Ratifikation der internationalen Vereinbarungen vom 11. Juni 1928, betreffend die Ausfuhr von Häuten und Fellen und betreffend die Ausfuhr von Knochen, durch Norwegen
StF: BGBl. Nr. 332/1930
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes sind die Ratifikationsurkunden Norwegens zu der im Bundesgesetzblatt unter Nr. 305 aus 1929 kundgemachten Internationalen Vereinbarung, betreffend die Ausfuhr von Häuten und Fellen, samt einem Protokoll, sowie zu der im Bundesgesetzblatt unter Nr. 306 aus 1929 kundgemachten Internationalen Vereinbarung, betreffend die Ausfuhr von Knochen, samt einem Protokoll am 26. September 1939 im Sekretariate des Völkerbundes hinterlegt worden.
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