BGBl. III Nr. 70/2003
BGBl. III Nr. 70/2003
Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung des Beschlusses der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 25. Juni 1996 zur Ausarbeitung eines Rückkehrausweises (BGBl. III Nr. 70/2003)
Langtitel
Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung des Beschlusses der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 25. Juni 1996 zur Ausarbeitung eines Rückkehrausweises
StF: BGBl. III Nr. 70/2003
Die Kundmachung des Beschlusses der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 25. Juni 1996 zur Ausarbeitung eines Rückkehrausweises ( BGBl. III Nr. 69/2003 ) hat dadurch zu erfolgen, dass dieser in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wird.