BGBl. II Nr. 188/2001
BGBl. II Nr. 188/2001
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Gemeinden St. Veit im Pongau und Schwarzach im Pongau (BGBl. II Nr. 188/2001)
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Gemeinden St. Veit im Pongau und Schwarzach im Pongau
StF: BGBl. II Nr. 188/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 89/2000 , wird verordnet:
Der Straßenteil der B 311 Pinzgauer Straße von km 10,335 bis km 15,250 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung, BGBl. Nr. 587/1994 bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Schwarzach” für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.