Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 503/1990

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 503/1990

Verordnung des Bundeskanzlers vom 19. Juli 1990 über die Kundmachung von Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (BGBl. Nr. 503/1990)

Langtitel

Verordnung des Bundeskanzlers vom 19. Juli 1990 über die Kundmachung von Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
StF: BGBl. Nr. 503/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird verordnet:
Die Kundmachung der am 21. April 1988 und am 28. Oktober 1988 beschlossenen Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See *) betreffend Ro-Ro-Fahrgast-Fährschiffe hat dadurch zu erfolgen, daß diese in englischer und französischer Sprache sowie in deutscher Übersetzung beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. **) ________________________ *) Kundgemacht in BGBl. Nr. 435/1988 . **) Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der IMO sind diese Änderungen gemäß Art. VIII Abs. b lit. vii Z 2 des Übereinkommens mit 22. Oktober 1989 bzw. 29. April 1990 in Kraft getreten.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht