Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 80/1987

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 80/1987

Bundesgesetz vom 25. Feber 1987, mit dem die Bestimmungen über die Verwendung der Kraftfahrzeugsteuer geändert werden (BGBl. Nr. 80/1987)

Langtitel

Bundesgesetz vom 25. Feber 1987, mit dem die Bestimmungen über die Verwendung der Kraftfahrzeugsteuer geändert werden
StF: BGBl. Nr. 80/1987 (NR: GP XVII IA 3/A AB 23 S. 5. BR: AB 3210 S. 483. )

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Kraftfahrzeugsteuer

Artikel I

Der Ertragsanteil der Kraftfahrzeugsteuer, der auf den Bund entfällt, ist zu 70 vH für Zwecke des öffentlichen Verkehrs (einschließlich Fahrbetriebsmittel) zu verwenden; jene Ertragsanteile, die für Bundesbetriebe bestimmt sind, sind als Verminderung der Einnahmen aus öffentlichen Abgaben und als Einnahmen des Bundesbetriebes zu veranschlagen.
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