Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 459/1981

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 459/1981

Bacon (BGBl. Nr. 459/1981)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 21. September 1981 betreffend niederländische amtliche Prüfungszeichen für Landeier und Frühstücksspeck (Bacon)
StF: BGBl. Nr. 459/1981
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf niederländische amtliche Prüfungszeichen Anwendung findet, und zwar auf 1. das Prüfungszeichen (in zwei Ausführungsformen) des Ministeriums für Landwirtschaft für Frühstücksspeck (Bacon), 2. das Prüfungszeichen (in zwei Ausführungsformen) des Ministeriums für Landwirtschaft für Landeier, die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.
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