Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 718/1996

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 718/1996

ADF VII (BGBl. Nr. 718/1996)

Langtitel

Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 7. allgemeinen Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF VII)
StF: BGBl. Nr. 718/1996 (NR: GP XX RV 350 AB 488 S. 47. )

§ 1.

Der Bund leistet an den Afrikanischen Entwicklungsfonds zur 7. allgemeinen Wiederauffüllung seiner Mittel einen Beitrag in Höhe von bis zu 199 921 927 Schilling.

§ 2.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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