Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 416/1988

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 416/1988

AfEB (BGBl. Nr. 416/1988)

Langtitel

Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfEB)
StF: BGBl. Nr. 416/1988 (NR: GP XVII RV 582 AB 671 S. 70. BR: AB 3563 S. 505. )

§ 1.

(1) Die Republik Österreich übernimmt bei der Afrikanischen Entwicklungsbank 4 000 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 Bankrechnungseinheiten im Gegenwert von US-Dollar 48 254 000.
(2) Die Republik Österreich wird die Zeichnungserklärung zur Übernahme der in Abs. 1 genannten Anteile gegenüber der Afrikanischen Entwicklungsbank abgeben.

§ 2.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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