Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 337/1994

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 337/1994

Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf von zwei Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich (BGBl. Nr. 337/1994)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf von zwei Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich
StF: BGBl. Nr. 337/1994

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Die Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich 1. nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Natriumhydrid und Natriumhydrid in Suspension ( BGBl. Nr. 7/1987 ) und 2. nach Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Titandisulfid als Stoff der Klasse 4.2 ( BGBl. Nr. 539/1989 idF BGBl. Nr. 189/1992 ) sind auf Grund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht