BGBl. Nr. 578/1994
BGBl. Nr. 578/1994
Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend Widerruf von zwei Vereinbarungen zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR (BGBl. Nr. 578/1994)
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend Widerruf von zwei Vereinbarungen zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR
StF: BGBl. Nr. 578/1994
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Die Vereinbarungen zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR - über die Beförderung von Peressigsäure in unterschiedlichen Zusammensetzungen ( BGBl. Nr. 567/1988 ) und - über die Beförderung von Raney-Nickel-Katalysatoren (Klasse 4.2, Ziff. 6a) in Stahlfässern ( BGBl. Nr. 746/1990 ) sind aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993