Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 750/1993

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 750/1993

Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf von drei Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich (BGBl. Nr. 750/1993)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf von drei Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich
StF: BGBl. Nr. 750/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Die Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich 1. nach Rn. 10 602 des ADR über die Erhöhung der Mengen an Peroxiden je Beförderungseinheit ( BGBl. Nr. 178/1980 ) 2. nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung bestimmter organischer Peroxide ( BGBl. Nr. 390/1981 ) 3. nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung bestimmter Stoffe der Rn. 2551 in Rollsickenfässern ( BGBl. Nr. 387/1978 ) sind aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993
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