BGBl. Nr. 432/1993
BGBl. Nr. 432/1993
Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Justizminister des Königreiches Dänemark nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% bzw. 16% Peressigsäure (BGBl. Nr. 432/1993)
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Justizminister des Königreiches Dänemark nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% bzw. 16% Peressigsäure
StF: BGBl. Nr. 432/1993
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Justizminister des Königreiches Dänemark nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% bzw. 16% Peressigsäure ( BGBl. Nr. 122/1990 ) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993