Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 693/1990

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 693/1990

Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Monochloracetaldehyd, 45% in wäßriger Lösung, in freitragenden Kunststoffgefäßen (BGBl. Nr. 693/1990)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Monochloracetaldehyd, 45% in wäßriger Lösung, in freitragenden Kunststoffgefäßen
StF: BGBl. Nr. 693/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Monochloracetaldehyd, 45% in wäßriger Lösung, in freitragenden Kunststoffgefäßen *1) wurde mit Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom 20. August 1990, Zl. A 13/ 27.20.71(299)/202 Va 90, seitens der Bundesrepublik Deutschland widerrufen. Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat den Eingang des Widerrufes am 30. August 1990 bestätigt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 302/1983
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