Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 399/1991

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 399/1991

Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Druckgaspackungen aus Metall der Klasse 2, Rn. 2201 Ziffer 10 des ADR (BGBl. Nr. 399/1991)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Druckgaspackungen aus Metall der Klasse 2, Rn. 2201 Ziffer 10 des ADR
StF: BGBl. Nr. 399/1991

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Druckgaspackungen aus Metall der Klasse 7 Rn. 2201 Ziffer 10 des ADR ( BGBl. Nr. 410/1987 ) wurde mit Schreiben des Ministeriums für Verkehr und Wasserwirtschaft vom 7. Mai 1991, Zl. GB5/V122403, seitens der Niederlande widerrufen. Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat den Eingang des Widerrufs mit 22. Mai 1991 bestätigt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.
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