Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 661/1990

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 661/1990

Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2. Oktober 1990 betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrs- und Postminister der Volksrepublik Ungarn nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern (BGBl. Nr. 661/1990)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2. Oktober 1990 betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrs- und Postminister der Volksrepublik Ungarn nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern
StF: BGBl. Nr. 661/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrs- und Postminister der Volksrepublik Ungarn nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern *1) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 11. Juli 1990, Zl. 151.050/1-I/5-1990, seitens der Republik Österreich widerrufen. Die für das ADR zuständige Behörde Ungarns hat am 23. August 1990 dem Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 362/1981
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