Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 77/1991

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 77/1991

Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602 ADR betreffend die Beförderung gewisser Stoffe der Klasse 6.1 (IV a) in Tank-Containern (BGBl. Nr. 77/1991)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602 ADR betreffend die Beförderung gewisser Stoffe der Klasse 6.1 (IV a) in Tank-Containern
StF: BGBl. Nr. 77/1991

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung gewisser Stoffe der Klasse 6.1 (IV a) in Tank-Containern *1) wurde mit Schreiben des Ministeriums für Verkehr und Wasserwirtschaft, GB 5/027410 vom 21. November 1990, seitens des Königreiches der Niederlande widerrufen. Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat den Eingang des Widerrufs am 10. Dezember 1990 bestätigt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 252/1977 ---------------------------------------------------------------------
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