BGBl. II Nr. 377/2003
BGBl. II Nr. 377/2003
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde (BGBl. II Nr. 377/2003)
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde
StF: BGBl. II Nr. 377/2003
Änderung
BGBl. II Nr. 40/2026
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 38 Abs. 4 des Studienförderungsgesetzes 1992 – StudFG, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
§ 1.
Den Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde gebührt für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld. Dieses beträgt 15 € pro entschiedener Vorstellung.
§ 2.
Die Anweisung des Sitzungsgeldes hat nach Ablauf der Funktionsperiode durch die Studienbeihilfenbehörde zu erfolgen.