Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 377/2003

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 377/2003

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde (BGBl. II Nr. 377/2003)

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde
StF: BGBl. II Nr. 377/2003

Änderung

BGBl. II Nr. 40/2026

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 38 Abs. 4 des Studienförderungsgesetzes 1992 – StudFG, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1.

Den Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde gebührt für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld. Dieses beträgt 15 € pro entschiedener Vorstellung.

§ 2.

Die Anweisung des Sitzungsgeldes hat nach Ablauf der Funktionsperiode durch die Studienbeihilfenbehörde zu erfolgen.
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