Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. I Nr. 110/2005

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. I Nr. 110/2005

HIPC-Trust Fund (BGBl. I Nr. 110/2005)

Langtitel

Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-14) und zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund)
StF: BGBl. I Nr. 110/2005 (NR: GP XXII RV 1067 AB 1099 S. 122. )

§ 1.

Der Bund beteiligt sich an der 14. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation mit einem Betrag in Höhe von 239 710 000 EUR.

§ 2.

Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 10 920 000 EUR.

§ 3.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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