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Gesetz über die regionale Wirtschaftspolitik (910.1)

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Gesetz über die regionale Wirtschaftspolitik (910.1)

Gesetz über die regionale Wirtschaftspolitik

Gesetz über die regionale Wirtschaftspolitik vom 25. November 1999 (Stand 1. Januar 2008) Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik vom 6. Oktober 1 ) , gestützt auf Artikel 35 und 44 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 ) , * beschliesst:

Art. 1

Grundsätze 1 Kanton und Gemeinden fördern günstige wirtschaftliche Rahmenbedin gungen und gute Wettbewerbsvoraussetzungen für die Betriebe. 2 Sie können Beiträge zur Förderung einer vielfältigen Wirtschaftsstruktur und einer regional ausgewogenen Entwicklung der Wirtschaft leisten.

Art. 2

Zweck 1 Mit diesem Gesetz werden folgende Ziele angestrebt: a. die Entwicklung bestehender und den Zuzug neuer Betriebe zu er leichtern, um damit Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhalten und neue zu schaffen sowie eine zukunftsgerichtete und vielfältige Bran chenstruktur zu erreichen; b. * die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die Wertschöpfung zu erhöhen gemäss den Zielsetzungen der Neuen Regionalpolitik; c. weitere Massnahmen der Regionalpolitik und der Wirtschaftsförde rung des Bundes umzusetzen und zu unterstützen; d. den Kanton als Wirtschaftsstandort zu fördern und bekannt zu ma chen. 1) SR 901.0 GDB 101.0 OGS 1999, 115
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